Anwesende: Jonas, Lukas Hellwig, Jann, Niklas, Paul, Nannette, Bene, Mandy, Min, Wiebke, Adrian, Jasmin (12)
Martin ab 16:31 (13)
Christian ab 16:37 (14)
Jann geht 16:53 (13)
Adrian geht 17:10 (12)
Nannette geht 17:28 (11)
Min geht 18:46 (10)
Jonas und Wiebke gehen 19:22 (8)

Beginn: 16:20

TOP 1: Begrüßung und Vorstellungen der Tagesordnung
TOP 2: Personalwahlen
TOP 3: Entlastung der Finanzer*innen

  • Rechenschaftsbericht des letzten Haushaltsjahres (HHJ)
  • Vorstellung des neuen Haushaltsplanes (HHP)

TOP 4: Änderungen in der Satzung und der Wahlordnung

  • Änderungen in der Satzung
  • Änderungen in der Wahlordnung
  • Redaktionelle Änderungen

TOP 5: Eingliederung zweier Studiengänge in unsere Fachschaft
TOP 6: Verhalten in der Fachschaft untereinander

  • Probleme
  • Konsequenzen

TOP 7: (Selbst-)Darstellung des FSR
TOP 8: Assoziierte Mitglieder
TOP 9: Sonstiges

Die vorgestellte Tagesordnung wird durch Akklamation angenommen.

Es werden die folgenden Personen für die genannten Positionen vorgeschlagen:

  • Redeleitung: Jasmin
  • Antragskommission: Lukas H.
  • Protokoll: Mandy und Min (spontan)

Die vorgeschlagenen Kandidaten werden durch Akklamation angenommen.

Amtierende Finanzer*innen im HHJ 2016/2017: Lukas Minogue und Sophie Möckel.

Problem: Haushaltsabschluss liegt nicht vor, eigentlich sollte Jasmin die Finanzen für Sophie und Lukas vorstellen. Sie hat die nötigen Dokumente nicht bekommen. Daher kann die VV die Finanzer nicht entlasten.

Jasmin stellt allerdings den HHP für 2017/2018 (HIER BITTE EINFÜGEN) vor, kurze Erläuterung folgt.

Frage zum Plan: Potsdam richtet im Frühjahr die DFM aus. Ist davon was im Plan enthalten? Nein, da die Fachschaft (FS) eigentlich nichts finanziell mit der DFM zu tun hat. Aber eventuelle Ausfallbürgschaften oder Honorarverträge könnten über den FSR laufen. Also sollte das im HHP vorkommen.

Da die nötigen Dokumente zur Entlastung der Finanzer*innen der Vollversamlung (VV) nicht vorliegen, können sie nicht von der VV entlastet werden.

4.1 Änderungen in Satzung

Hinweis: Änderungen der Satzung der Fachschaft (im Folgenden Satzung) müssen mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden FS-Mitglieder auf der VV angenommen werden.

Die meisten hier vorgestellten Änderungsanträge wurden bereits auf der Vollversammlung vom 29.11.2017 diskutiert. Diese VV war nicht beschlussfähig, aber hat Empfehlungen für die aktuelle VV ausgesprochen. Diese Empfehlungen werden jeweils aufgeführt.

4.1.1 §9(5) Änderung zu Umlaufbeschlüssen

Antragsstellende: Jasmin Sophie Pusch

Bisheriger Absatz §9(5) in der Satzung: <blockquote> In besonders dringenden Fällen können Beschlüsse des Fachschaftsrates im Umlaufverfahren gefasst werden. Die/Der Antragsstellende hat die Dringlichkeit zu begründen. Umlaufbeschlüsse müssen zwingend folgende Punkte enthalten:
1. Inhalt des Beschlusses,
2. Ende der Abstimmung (Datum und Uhrzeit) und
3. Begründung der Dringlichkeit.
Ein Umlaufbeschluss gilt als angenommen, wenn innerhalb der gesetzten Frist mindestens halb so viele gewählte Mitglieder wie es ordentliche Mitglieder gibt mit „Ja“ gestimmt haben. Die Reihenfolge des Stimmrechts ergibt sich gemäß §8 Absatz (3). Finanzanträge in Höhe von mindestens 100 Euro können nicht per Umlaufbeschluss gefasst werden. Umlaufbeschlüsse sind im Protokoll der nachfolgenden Sitzung des FSR festzuhalten. </blockquote>

Änderung: Dies soll ergänzt werden durch: <blockquote> Sofern nicht anders in einer übergeordneten Satzung festgehalten, gilt folgendes: […] </blockquote>

Begründung:

Die VV vom 29.11.2017 empfiehlt die komplette Streichung dieses Paragraphen. (7/0/1)

Begründung:

  • In der übergeordenten Ordnung der Satzung der Studierendschaft wurde der Absatz §6a(1) eingefügt, welcher Beschlüsse im Umlaufverfahren regelt.

Es ist sinnvoll, nicht nochmal über Umlaufbeschlüsse zu reden, wenn die übergeordenete Satzung das schon regelt. Aber für zukünftige FSRs sollte dieser Punkt in der Satzung bleiben, damit diese darüber bescheid wissen.

Es wird gefordert den neu eingefügten Paragraphen in der Satzung der Studierdenschaft zu lesen. Er wird gezeigt und ist hier [https://github.com/Studierendenschaft/Dokumente/blob/master/Satzung%20der%20Studierendenschaft.md#-6a-umlaufbeschl%C3%BCsse-in-fachschaftsr%C3%A4ten] nachzulesen.

Dort sind andere Beschränkungen gefordert als in unserem Paragraphen. Besonders die Bekanntgabe an alle FS-Mitglieder ist hier wichtig und unterscheidet sich stark von unseren Forderungen.

Vorschlag wäre ein Einschub von „Siehe übergeordnete Satzung“, damit neue FSR über ihre Möglichkeiten informiert sind.

Jasmin zieht ihren Antrag zurück und überlegt sich eine geeignete Formulierung hierfür die nach all den anderen Satzungs- und Wahlordnungsänderungen besprochen und abgestimmt wird. (siehe TOP 4.1.4 nach TOP 4.2.8 zu finden)

Jann geht 16:53 (13)

4.1.2 Einfügen von "höchstens" in §6(2)

Antragsstellende: Sophie Möckel, Felix Benedikt Donner, Lukas Hellwig

Bisheriger Absatz §6(2) in der Satzung: <blockquote> Der Fachschaftsrat besteht aus zwölf ordentlichen Mitgliedern und sechs Stellvertretern/innen. </blockquote>

Änderung: Dies soll durch das Wort „höchstens“ ergänzt: <blockquote> Der Fachschaftsrat besteht aus höchstens zwölf ordentlichen Mitgliedern und höchstens sechs Stellvertretern/innen.</blockquote>

Begründung: Das ist eine Richtigstellung des Satzungstextes. Wir reagieren damit auf die beklagenswerte Realität unserer Fachschaft, nicht hinreichend viele KandidatInnen für den FSR zu finden. Bisher müsste eigentlich immer nachgewählt werden, wenn zu weniger Kandidaturen vorleigen.

Es wird angemerkt, dass die Wahlordnung ebenfalls angepasst werden muss, das wird später auch geschehen.

Die Vollversammlung beschließt das Einfügen des Wortes „höchstens“ an zwei Stellen im Absatz §6(2) der Satzung. (11/1/1) - Angenommen

Adrian geht 17:10 (12)

4.1.3 §5(8) Änderung zur Bechlussfähigkeit der VV

Antragsstellende: Jasmin Sophie Pusch

Bisheriger Absatz §5(8) in der Satzung: <blockquote> Eine korrekt angekündigte Vollversammlung ist voll beschlussfähig. </blockquote>

Änderung: Dies soll wie folgt ergänzt werden: <blockquote> Eine korrekt angekündigte Vollversammlung ist nur dann voll beschlussfähig, wenn mindestens 25 Fachschaftsmitglieder anwesend sind. </blockquote>

Begründung:

Gegenrede gegen die vorgeschlagene Änderung: Gerade sind nur 12 Menschen auf dieser VV anwesend und damit könnten wir unsere VV mitunter vollkommen handlungsunfähig machen. Das vorgeschlagene Quorum scheint zu hoch zu sein.

Der Grundgedanke bei 25 FS-Mitgliedern war, dass es das Doppelte der (Höchstzahl von) FSR-Mitgliern (12) plus 1 entspricht. So können Beschlüsse der VV nicht vom FSR alleine durchgebracht werden. Die FS hat damit noch immer eine Möglichkeit, dem FSR „Anweisungen“ zu geben.

Christian Vorschlag: Die Anzahl der Anwesenden auf einer VV muss mindestens der Hälfte der ANzahl der FSR-Mitglieder entsprechen.

Das macht die Beschlussfähigkeit abhängig vom FSR, obwohl die VV dem FSR übergeordnet ist.

Christian zieht sienen Antrag zurück.

Es wird ein Meinungsbild vorgeschlagen, über verschiedene Beschlussfähigkeitsgrenzen:

Meinungsbild: Eine ordnungsgemäß eingeladene Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens

  • ein (1) Fachschafts-Mitglied anwesend ist? - (2/10/0)
  • fünf (5) Fachschafts-Mitglieder anwesend ist? - (1/10/1)
  • zehn (10) Fachschafts-Mitglied anwesend ist? (7/5/0)

Der letzte Vorschlag scheint am meisten Zustimmung zu finden.

Die Vollversammlung beschließt die Einführung eines Quorums für die VV von zehn (10) FS-Mitgliedern durch die Änderung des Absatzes §5(8) in folgender Formulierung: <blockquote> Eine korrekt angekündigte Vollversammlung ist nur dann voll beschlussfähig, wenn mindestens zehn (10) Fachschaftsmitglieder anwesend sind. </blockquote> (10/2/0) - Angenommen

Hinweis zu diesem Abschnitt: Nur weil derzeit nicht mehr als eine Handvoll MaPhys auf unsere VV kommen, heißt nicht, dass es nicht unmöglich ist. Früher gab es VV mit 20+ Menschen. Vielleicht sollte sich überlegt werden, warum niemand zu unseren VV kommt.

Nannette geht 17:28 (11)

4.2 Änderungen in der Wahlordnung

Hinweis: Änderungen der Wahlordnung der Fachschaft (im Folgenden Wahlordnung) müssen mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden FS-Mitglieder auf der VV angenommen werden.

4.2.1 §8(2) Änderung zur Wählbarkeit des Wahlausschusses

Antragsstellende: Jasmin Sophie Pusch

Bisheriger Absatz §8(2) in der Wahlordnung: <blockquote> Der Wahlausschuss besteht aus drei (3) Mitgliedern. </blockquote>

Änderung: Dies soll ergänzt werden durch: <blockquote> […] Mitglieder des Wahlausschusses dürfen nicht mehr zur Wahl antreten. </blockquote>

Begründung:

  • Es gab wohl Beschwerden aus dem AStA (?), dass unsere bisherige Regelung Wahlmanipulation riskiert.
  • Es müssen sich immer FS-Mitglieder finden, die die Auszählung überwachen.

Die VV vom 29.11.2017 empfiehlt die Ablehung der vorgeschlagenen Änderung. (5/2/2)

Begründung:

  • Wir haben immer noch Probelme einen externen Wahlausschuss zu finden. Das hat sich immer noch nicht geändert.
  • Bei der Auswahl des Wahlausschusses werden nicht kandidierende FS-Mitglieder bevorzugt, aber aufgrund des großen Arbeitsaufwandes ist es einfacher ein paar Menschen zu finden, die bei der „Auszählungs-VV“ über die Schulter kucken.

Die Vollversammlung bestätigt den Beschluss der VV vom 29.11.2017. (9/1/1) - Angenommen. Damit ist der vorgeschlagene Änderungantrag abgelehnt.

4.2.2 Einfügen von "höchstens" in §3(1)

Antragsstellende: Sophie Möckel, Felix Benedikt Donner, Lukas Hellwig

Bisheriger Absatz §3(1) in der Wahlordnung: <blockquote> Für den FSR MaPhy sind nach §6 Abs. 2 der Satzung der Fachschaft Mathe/Physik 12 Mitglieder plus 6 Stellvertretende zu wählen. </blockquote>

Änderung: Dies soll durch das Wort „höchstens“ ergänzt: <blockquote> Für den FSR MaPhy sind nach §6 Abs. 2 der Satzung der Fachschaft Mathe/Physik höchstens 12 Mitglieder plus höchstens 6 Stellvertretende zu wählen. </blockquote>

Begründung:

  • Dies ist die korrespondierende Änderung der Wahlordnung zur Änderung der Satzung. (Siehe TOP 4.1.2.)
  • Daher auch gleiche Begründung wie oben.

Die Vollversammlung beschließt das Einfügen des Wortes „höchstens“ an zwei Stellen im Absatz §3(1) der Wahlordnung. (11/0/0) - Angenommen.

4.2.3 Einfügen eines neuen Absatzes §7(6) zur Kandidatur in FSR-Wahlen

Antragsstellende: Felix Benedikt Donner, Lukas Hellwig

Erweiterung: Der §7 der Wahlordnung beinhaltet die Regelungen zum Wahlsystem. Dieser soll durch einen neuen Absatz 6 erweitert werden, welcher wie folgt lautet: <blockquote> Stehen bei Beginn der Wahlhandlung weniger als die nach §3 Abs. 1 geforderten zwölf (12) Kandidierenden zur Wahl, so ist die Kandidatur bindend, d. h. ein Rücktritt von der Wählbarkeit ist während oder nach Abschluss der Wahlhandlung nicht möglich. </blockquote>

Begründung:

  • Fragwürdigkeit, wenn auf den Wahlzetteln nicht ernstgemeinte Kandidaturen vermerkt sind → Entwertung der Stimmen bei einem Rücktritt von der Kandidatur, während oder nach der Wahl
  • zukünftig unterbesetzte FSRs können durch ebendiese Rücktritte verkleinert werden
  • Ersparnis des Wahlausschusses von einer Rückversicherung der Annahme der Wahl
  • Schutz vor Missbrauch dieser Regel: siehe nächster Änderungsantrag

Die Begründung zu nicht ernstzunehmenden Kandidaturen ist nicht schlüssig, da der Paragraph nur bei weniger als 12 Kandidaturen greift und maximal 12 Stimmen zu vergeben sind. Es werden also keine Stimmen „verschenkt“.

Frage: Was ist mit Wahlhandlung gemeint? Die Vollversammlung, die mit der Auszählung zusammenfällt oder der Beginn der Briefwahltermine?

Jasmin verlässt kurz den Raum. (10)

Es wird eine Änderung zum Änderungsantrag vorgeschlagen: Streichen der 12 Personen Regel. (10/0/0) - Angenommen.

Damit ändert sich der Änderungsantrag wie folgt:

Einfügen des Absatzes §7(6) in die Wahlordnung: <blockquote> Eine erklärte Kandidatur ist bindend, d.h. ein Rücktritt von der Wählbarkeit ist während oder nach Abschluss der Wahlhandlung nicht möglich. </blockquote>

Natürlich muss an anderer Stelle definiert werden, was eine erklärte Kandidatur ist.

Dies stellt eine Entlastung des Wahlausschusses durch diesen Paragraphen dar, da nach der Wahl kein Fragen der gewählten Mitglieder mehr nötig ist. Aber die Arbeit wird damit nur verschoben, da später gefordert wird, dass der Wahlausschuss die Kandidierden über ihre Kandidatur informiert werden.

Jasmin ist zurück (11)

Wiebke und Yannik verlassen den Raum. (9)

Es wird vorgeschlagen, den Teil <blockquote> oder nach Abschluss der Wahlhandlung </blockquote> zu streichen. (0/8/1) - Abgelehnt.

Die Vollversammlung entscheidet sich, die geplanten Änderungen in einem Paket abzustimmen, da sie nur zusammen sinnvoll sind. Zunächst werden alle Änderungen einzeln diskutiert und jeweils für das Paket qualifiziert. Dieses Paket wird dann abschließend im Gesamten abgestimmt. - Angenommen per Akklamation.

Wiebke und Yannik sind zurück. (11)

Die Vollversammlung beschließt die Aufnahme des Antrags „Einfügen des Absatzes §7(6) in die Wahlordnung“ in zweiter Formulierung in das Paket. (8/2/1) - Aufgenommen in das Paket.

4.2.4 Einfügen eines neuen Absatzes §6(4) - aktives Widerspreches bei Fremdvorschlägen

Antragsstellende: Felix Benedikt Donner, Lukas Hellwig

Erweiterung: Der §6 der Wahlordnung unserer Fachschaft beinhaltet die Regelungen zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Dieser soll durch einen neuen Absatz 4 erweitert werden, welcher wie folgt lautet: <blockquote> Jeder der vorgeschlagenen Kandidierenden hat die Möglichkeit, von seiner Kandidatur bis zum Ablauf des fünften (5.) Werktages nach der Veröffentlichung der Wahlvorschläge durch den Wahlausschuss zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss in schriftlicher Form in genannter Frist beim Wahlausschuss vorliegen.</blockquote>

Begründung:

  • Schutz vor Missbrauch von §6(2), welcher aussagt, dass jede/r Studierende die Möglichkeit hat, andere oder sich selbst zur Wahl vorzuschlagen → konkret: unwillentlicher Fremdvorschlag
  • durch Dritte vorgeschlagene Kandidierende sollen die Möglichkeit bekommen, die Kandidatur zurückzuziehen
  • dennoch unkompliziert, wenn potentielle Kandidierende über den Kandidaturzeitraum abwesend sind7

Es ist durchaus sinnvoll, nur ernst gemeinte Kandidaturen auf dem Wahlzettel aufzuführen/zur Wahl zu stellen. Allerdings ist es fraglich, ob es ausreichend ist hier eine explizite Ablehnung der Kandidatur zu fordern oder lieber eine explizite Zustimmung zur Kandidatur. So kann auch verhindert werden, dass unmotivierte Menschen im FSR landen.

Es wird vorgeschlagen, den Absatz zu einer Zustimmung umzudrehen:

Vorschlag für den neuen Absatz §6(4): <blockquote> Als erklärte Kandidatur gilt eine Selbstkandidatur oder ein Fremdvorschlag, welchem der Kandidierende bis zum Ablauf des fünften (5.) Werktages nach Veröffentlichung der Wahlvorschläge in schriftlicher Form beim Wahlausschuss zugestimmt hat. </blockquote>

Der Abschnitt findet zunächst allgemeine Zustimmung.

Dies erfordert offensichtlich eine Unterrichtung der Kandidierenden oder Vorgeschlagenden über ihre Kandidatur. Das wird im nächsten Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Die Kandidierenden sollten eine Bestätigung erhalten, dass der Wahlausschuss die EMail erhalten hat.

Vorschlag für einen weiteren Satz im Änderungsantrag: <blockquote> Der Wahlausschuss muss den Empfang der Einverständniserklärung der Kandidierereden schrifltich besätigen. </blockquote>

Die Vollversammlung beschließt das Anfügen des eben genannten Satzes. (7/3/1) - Damit wird der Satz aufgenommen.

Es wird angemerkt, dass eine aktualisierte Kandidatenliste noch bekanntgegeben werden muss, nachdem die Kandidierenden ihre Kandidaturen bestätigt (oder eben nicht) haben.

Die Vollversammlung beschließt die Aufnahme des Antrags „Einfügen des Absatzes §6(4) in die Wahlordnung“ in folgender Formulierung in das Paket:

<blockquote> Als erklärte Kandidatur gilt eine Selbstkandidatur oder ein Fremdvorschlag, welchem der Kandidierende bis zum Ablauf des fünften (5.) Werktages nach Veröffentlichung der Wahlvorschläge in schriftlicher Form beim Wahlausschuss zugestimmt hat. Der Wahlausschuss muss den Empfang der Einverständniserklärung des Kandidrereden schrifltich bestätigen. </blockquote>

(11/0/0) - Aufgenommen in das Paket.

4.2.5 Ergänzung des Paragraphen §12 um die Pflicht des Unterrichtens aller Kandidierden über ihre Kandidaturen

Antragsstellende: Sophie Möckel, Lukas Hellwig

Bisheriger Absatz §12 in der Wahlordnung: <blockquote> Unverzüglich nach Ablauf der Nominationsfrist beziehungsweise der gewährten Nachfrist, spätestens jedoch 10 Tage vor dem ersten Wahltag, sind die als gültig anerkannten Wahlvorschläge vom Wahlausschuss in den Fachschaften Mathematik, Physik und Polymer Science, insbesondere auch im Internet bekannt zu geben. </blockquote>

Änderung: Dies soll ergänzt werden durch: <blockquote> […] Weiter hat der Wahlausschuss dafür Sorge zu tragen, dass alle Kandidierenden schriftlich über ihre Kandidatur unterrichtet werden. </blockquote>

Begründung:

  • Die Rücktrittsfrist ist nur dann sinnvoll, wenn die Kandidierenden auch rechtzeitig von der Kandidatur unterrichtet werden.

Vorschlag für einen weiteren Satz im Änderungsantrag: <blockquote> Weiter hat er die veröffentlichten Wahlvorschläge tagesaktuell anzupassen. </blockquote>

Die Vollversammlung beschließt das Anfügen des eben genannten Satzes. (11/0/0) - Damit wird der Satz aufgenommen.

Yannik verlässt den Raum (10)

Aufgrund der noch folgenden Aufnahme von weiteren Fachschaften in die „Obhut“ des FSR MaPhy wird vorgeschlagen die explizite Benennung der vertretenden FS zu ersetzen durch die Formulierung „vom FSR MaPhy vertretende Fachschaften“.

Dieser Verfahrensvorschlag trifft auf allgemeine Zustimmung.

Des Weiteren wird angemerkt, dass die Formulierung „insbesondere auch im Internet“ etwas holprig klingt und sich einfach auf die in §10 getroffenen Festlegungen bezogen werden sollte.

Die Vollversammlung beschließt die Aufnahme des Antrags „Ergänzung des Paragraphen §12 in der Wahlordnung“ in folgender Formulierung in das Paket:

<blockquote> Unverzüglich nach Ablauf der Nominationsfrist beziehungsweise der gewährten Nachfrist, spätestens jedoch 10 Tage vor dem ersten Wahltag, sind die als gültig anerkannten Wahlvorschläge vom Wahlausschuss in den vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften bekannt zu geben. Weiter hat er die veröffentlichten Wahlvorschläge tagesaktuell anzupassen. Die Bekanntgabe findet wie in §10 beschrieben statt. </blockquote>

(10/0/0) - Aufgenommen in das Paket.

Yannik ist zurück 18:43 (11)

4.2.6 Einfügen eines neuen Absatzes §21(4) - Zur Entbindung vom Mandat

Antragsstellende: Sophie Möckel, Ida Sigusch, Lukas Hellwig

Erweiterung: Der §21 der Wahlordnung unserer Fachschaft beinhaltet die Regelungen zur Amtszeit. Dieser soll durch einen neuen Absatz 4 erweitert werden, welcher wie folgt lautet:

<blockquote> Ein gewähltes Mitglied kann während der Amtszeit des Fachschaftsrats unter Angabe der Beweggründe um Entbindung von seinem Mandat bitten. Über eine Entlastung des Mitglieds entscheidet dann der Fachschaftsrat durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Im Falle des Ausscheidens rückt gegebenenfalls unter Berücksichtigung von §3 Abs. 2 der Stellvertretende mit den meisten Stimmen automatisch nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. </blockquote>

Begründung:

  • Studierende, die ihr Studium beenden, oder es wegen eines Urlaubs- oder Auslandssemester unterbrechen sollen nicht von der FSR-Arbeit während einer Legislaturperiode ausgeschlossen

werden

  • Entlastung eines Mitgliedes ist aus Verantwortlichkeit gegenüber der Fachschaft notwendig
  • deswegen eine VV einzuberufen wäre zu aufwendig, sodass der Kompromiss auftritt, dieses von den gewählten FSR-Mitgliedern zu entlasten

Min geht 18:46 (10)

Frage: Was passiert, wenn der/die Finanzer*innen geht?

Dies ist in der Satzung §11(1) geregelt.

Vorschlag für einen weiteren Satz im Änderungsantrag: <blockquote> Für FinanzreferetInnen findet §11 (1) der Satzung des FSR MaPhy Anwendung. </blockquote>

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Die Vollversammlung beschließt die Aufnahme des Antrags „Einfügen des Absatzes §21(4) in die Wahlordnung“ in folgender Formulierung in das Paket:

<blockquote> Ein gewähltes Mitglied kann während der Amtszeit des Fachschaftsrats unter Angabe der Beweggründe um Entbindung von seinem Mandat bitten. Über eine Entlastung des Mitglieds entscheidet dann der Fachschaftsrat durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Im Falle des Ausscheidens rückt gegebenenfalls unter Berücksichtigung von §3 Abs. 2 der Stellvertretende mit den meisten Stimmen automatisch nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für FinanzreferetInnen findet §11 (1) der Satzung des FSR MaPhy Anwendung. </blockquote>

(10/0/0) - Aufgenommen in das Paket.

4.2.7 Einfügen eines neuen Absatzes §7(4) - Mindestens 3 FSR-Mitglieder Regel

Antragsstellende: Sophie Möckel, Lukas Hellwig

Erweiterung: Der §7 der Wahlordnung unserer Fachschaft beinhaltet die Regelungen zum Wahlsystem. Dieser soll durch einen neuen Absatz 4 erweitert werden, welcher wie folgt lautet: <blockquote> Sofern nicht mindestens drei (3) durch Abs. 3 bestimmte Mitglieder des neuen Fachschaftsrats voraussichtlich die gesamte Legislatur ihr Mandat ausüben können, ist bei der weiteren Vergabe der Sitze darauf zu achten, dass diese Zahl erreicht wird. Gegebenenfalls müssen Bewerbende mit sicher auf unter zwölf (12) Monaten begrenzter Legislatur, auf ihre Mandate verzichten. Im Übrigen gilt Abs. 5. </blockquote>

Begründung:

  • Beibehaltung der Registrierung des FSRs beim StuPa erfordert mindestens 3 ordentlich immatrikulierte Studierende → Sicherstellung durch diesen Absatz
  • Aktivierung dieses Absatzes indem die gewählten Mitglieder nur voraussichtlich ihr Amt in der gesamten Amtszeit ausüben können müssen
  • zum Übergehen eines gewählten Bewerbenden muss absolute Sicherheit bestehen, dass es vorzeitig ausscheidet

Gegenrede zum Antrag: Der Antrag hat eigentlich nur als Grund, dass die Registrierung beim Asta korrekt beibehalten wird. Der Paragraph kommt nur dann zum Betragen, wenn mehr als 12 Kandidierende gewählt wurden, denn nur dann werden die Sitze verteilt. Aber bei 12+ Mitgliedern scheint es sehr unwahrscheinlich, dass 9+ Menschen sagen, dass ihr Studium plötzlich vorbei ist. Daher scheint es unnötig, dass in unsere Wahlordnung zu schreiben.

Die Vollversammlung beschließt die Aufnahme des Antrags „Einfügen des Absatzes §7(4) in die Wahlordnung“ in obiger Formulierung in das Paket und die damit verbundene Korrektur der Nummerierung der folgenden Absätze. (4/4/2) - Abgelehnt. Wird nicht in das Paket aufgenommen.

4.2.8 Abstimmung über das Paket "erklärte Kandidaturen und damit verbundene Änderungen"

Das Paket enthält vier (4) Änderungsvorschläge (siehe TOP 4.2.3 bis 4.2.6) Diese Änderungen werden nun geschlossen von der VV abgestimmt.

Die Vollversammlung beschließt das

  • Einfügen des Absatzes §7(6) in die Wahlordnung - Verbindlichkeit einer eklärten Kandidatur,
  • Einfügen des Absatzes §6(4) in die Wahlordnung - Definition einer eklärten Kandidatur,
  • Ergänzen des Paragraphen §12 in der Wahlordnung - Mitteilungspflicht des Wahlausschusses über Kandidaturen gegenüber der Fachscahft und den Kandidierenden und
  • Einfügen des Absatzes §21(4) in die Wahlordnung - Entbindung eines FSR-Mitgliedes vom Mandat.

(10/0/0) - Angenommen.

4.1.4 §9(5) Änderung zu Umlaufbeschlüssen

Antragstellende: Jasmin Sophie Pusch

Änderung: Der oben genannte Absatz §9(5) soll ersetzt werden durch: <blockquote> Der FSR kann Umlaufbeschlüsse fassen, so wie es in der übergeordneten Satzung der Studierendenschaft (§6a(1)) geregelt ist.</blockquote>

Die Vollversammlung beschließt die Ersetzung des Absatzes §9(5) in der Satzung durch den Hinweis in obiger Formulierung. (9/0/1) - Angenommen

4.3. Redaktionelle Änderungen

Antragsstellende: Jasmin Sophie Pusch

Beim Lesen der Satzung und Wahlordnung fallen einige Inkosistenzen auf, die hier beseitigt werden sollen.

Folgende redaktionelle Änderungen sollen sowohl in der Satzung als auch in der Whalordnung vorgenommen werden:

  • Zahlen werden sowohl in Wort als auch Zahl genannt: „Zahlwort (Zahl)“,
  • für gegenderte Substantive: wenn es eine genderneutrale Formulierung gibt, so soll diese verwendet werden. Ansonsten wird die Schreibweise „Substantiv+Innen“ (also Schreibweise mit Binnen-I) verwendet,
  • Verweise auf andere Paragrahen mit spezifischem Absatz in der Form: „§x.y“,
  • die „Fachschaften Mathematik, Physik und Polymere Science“ soll ersetzt werden durch die Formulierung „vom FSR MaPhy vertretende Fachschaften“ - im geforderten Kasus der Konstruktion.

Hinweis zum letzten Punkt: Im nächsten Tagesordungspunkt werden neue Studiengänge eingegliedert, sodas eine weitere Satzungsänderung notwendig ist, die die Eingleidrung in der Satzung festhält. Dadurch sind die „vom FSR MaPhy vertretende Fachschaften“ ausreichend definiert.

Die Vollversammlung beschließt die redaktionellen Änderungen aus obiger Liste. (9/1/0)

In den letzten Jahren wurden zwei neue Master-Studiengänge an unseren Instituten geschaffen:

  • „Data Science“ in der Mathematik und
  • „Astrophysics“ in der Physik.

Bisher sind diese Studiengänge noch kein Teil einer Fachschaft. Sie werden bereits von den Institutsgremien verwaltet, welche meist die gleichen sind wie die der Mathe/Physik.

Die VV vom 29.11.2017 empfiehlt die Aufnahme der beiden Master-Studiengänge. (10/0/0)

Die Vollversammlung bestätigt den Beschluss der VV vom 29.11.2017. (10/0/0) - Angenommen. Studenten der Studiengänge Data Science und Astrophysics sind damit Teil unserer Fachschaft.

Das macht eine Satzungsänderung notwendig:

Bisheriger Paragraph „§1 Geltungsbereich“ in der Satzung: <blockquote> Alle Studierenden der Universität Potsdam, die Physik, Mathematik oder Polymere Science in Haupt- oder Nebenfach studieren, sind Mitglieder der Fachschaft Mathematik/Physik.</blockquote>

Änderung: Dies soll wie folgt ergänzt werden: <blockquote> Alle Studierenden der Universität Potsdam, die Physik, Mathematik, Polymere Science, Astrophysics oder Data Science in Haupt- oder Nebenfach studieren, sind Mitglieder der Fachschaft Mathematik/Physik. Im Folgenden werden diese Fachschaften als „vom FSR MaPhy vertretende Fachschaften“ bezeichnet. </blockquote>

Begründung:

  • Einfügen der Studiengänge ist notwendig nach der Eingleiderung
  • Alle weiteren Bennenungen der einzelnen Fachschaften werden durch die redaktionelle Änderung des letzten TOP behandelt.

Die Vollversammlung beschließt das Einfügen der neueingegliederten Fachschaften in den Paragraphen „§1 Geltungsbereich“ der Satzung.„ (10/0/0) - Angenommen.

Jonas und Wiebke gehen 19:22 (8)

Redebeitrag: Jasmin Sophie Pusch

Seit langer Zeit treten Probleme durch FS-Mitglieder auf:

  • Rücksichtlosigkeit auf Sitzungen,
  • Raumordnung wird belächelt,
  • Versuche, über Beziehungen zur Orga an Plätze zu Fahrten zu kommen,
  • kaum jemand nimmt wahr, dass wir Räume verlieren,
  • einzelne FS-Mitglieder werden zum Putzdienst der FS,
  • sucht der FSR Konsequenzen, werden diese nicht akzeptiert.

WICHTIG: FSR-Mitglieder sind auch FS-MItglieder!

6.1 Anmedlung zu Fahrten

FS-Mitglieder, die sich einfach von der Orga auf die Warteliste setzen lassen, bevor die offzielle Einladung abgeschickt wurde, erschleichen sich Vorteile gegenüber anderen FS-Mitgliedern, die diese Kontakte nicht haben.

Daher nur die einzige Konsequenz:

  • Jedes FS-Mitglied, das sich nicht ordnungsgemäÿ per Mail angemeldet hat, muss dies nach der offziellen Einladung nachholen. Ansonsten darf es nicht mitfahren!
  • Die Orga sollte transparent arbeiten und nciht unter der Hand.

Die VV vom 29.11.2017 emppfiehlt die Transparenz von Orgaabreit und folgende Prioritätenlsite bei Anmeldungen für Fahrten:

  • -1 Orgamitglieder
  • 0 Erstis (wenn es um die Erstifahrt geht)
  • 1 Ordnungsgemäße Anmeldungen per E-Mail (FS vor extern)
  • 2 alle anderen Berwerber*innen über eine ausgehängte Liste, falls noch PLätze frei sind.

(9/0/0)

Die Vollversammlung bestätigt diesen Beschluss der VV vom 29.11.2017 (7/0/1) - Angenommen.

Diese Aussagen sollten im internen Planungsbereich/Orga Seiten festgehalten werden.

6.2 Verhalten auf Sitzungen

Auch FS-Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an den Sitzungen. Dennoch sind Forumsnutzende, die arbeiten wollen, durch ihre Gespräche störend und ablenkend.

Dafür wurden drei Möglichkeiten zur Diskussion gestellt:

  • Entweder (woanders) arbeiten oder mitreden,
  • Strukturelle Änderungen im Forum: ein Sitzungs- und ein Arbeitsbereich,
  • der FSR sucht sich einen eigenen Sitzungsraum.

Die VV vom 29.11.2017 empfiehlt zur VErbesserung des Sitzungsklimas, dass die Anwesenden entweder (woanders) arbeiten oder mitreden. (6/2/2)

Die Vollversammlung bestätigt den Beschluss der VV vom 29.11.2017 (5/2/1) - Angenommen.

6.3 Raumordnung

  • Probleme, die Raumordnung wurde nur vom FSR geschrieben und beschlossen und damit pber die FS gestellt
  • die FS sollte die Möglichkeit bekommen, die Raumordnung auch diskutiert und abgestimmt wird
  • dann über Konsequenzen reden
  • Das sollte nicht auf dieser VV besprochen werden, da wenige nicht FSR MItglieder noch hier sind.
  • Vorschlag von Lukas: Parallel zur MaPhy Wahl eine Befragung der MaPhys zu den einzelnen Punkten der Raumordnung. Dazu muss ein Fragebogen entwickelt werden.
  • vorher soll eine Informationsmail vorher an die FS verteilt werden.
  • Die VV beauftragt den FSR einen Fragenkatalog zur Raumordnung zu entwerfen, diesen und die Raumordnung auf allen Kanälen des FSR (Mail, Website, Facebook) zu veröffentlichen und bei der Wahl zur Abstimmung auszuhändigen. Bitte nicht den Infotext vergssen. Danke. (7/0/du) - Angenommen.

Imageverlust seit einiger Zeit, zumindest innerhalb der letzten anderthalb Jahre. Viel Inhalt hierbei nicht.

  • Austritt von mind. einem Drittel der aktuellen FSR-Mitglieder
  • nicht sehr große Wahrscheinlichkeit, dass viele vor allem neue Kandidierende sich für den FSR aufstellen lassen
  • Wille einiger FS-Mitglieder ist da, Aufgaben zu übernehmen und den FSR zu unterstützen
  • Damals: assoziierte Mitglieder, die jedoch kein Stimmrecht haben
  • Wurden abgeschafft, weil es keinen Mehrwert für die/den Assozierte/n hatte. Jedes FS-Mitgleid kann sich engagieren - auch ohne einen besonderen Status.

Sollte dieser Status wieder eingeführt werden?

Die Vollversammlung beschließt die Gründung eines Arbeitskreises zu dem Thema. (7/0/du) - Angenommen.

Lukas, Yannik, Niklas und Jasmin melden sich freiwillig für den AK.

Es gibt keinen weiteren Redebedarf.

  • Richtig nice wären ausgedruckte Exemplare der aktuellen Satzung und Wahlordnung gewesen, sowie der Änderungsanträge für die anwesenden FS-Mitglieder. Hat früher mal gut gefunzt.
  • Verbesserungsvorschläge: Apfelmuß ist geil für die Waffeln. Aber die Waffeln waren lecker!
  • Danke für die Redeleitung und VOrbereitung der Präsentation.
  • Es wäre sinnvoll für die nächste VV die PRotokollierenden nicht erst 5 Minuten NACH Beginn der Sitzung zu bestimmen - ohne zuvor jemanden als potentiellen Kandidaten bereitzustehen zu haben.

Ende der Sitzung 20:00

fsr sitzung protokoll

  • Zuletzt geändert: vor 3 Jahren
  • (Externe Bearbeitung)