Ordnungen des Fachschaftsrates


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<ifauth @fsr>

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    % Umgebung fuer Absaetze von Paragraphen. Innerhalb der Umgebung kann \item benutzt werden, um einen Absatz zu beginnen - wie in einer normalen enumurate Umgebung. Einem Absatz kann mit \label{} ein Label gegeben und mit \ref{} an anderer Stelle aufegrufen werden. Der Absatz wird korrekt referenziert ohne weitere Spezifikation. 
    \newenvironment{absatzliste}{\begin{enumerate}[leftmargin=*,label=\S \arabic{subsection}.\arabic*]}{\end{enumerate}} 
 
    % Umgebung fuer Unterabsaetze zu Absaetzen. Funktionsweise gleich, nur andere Nummerierung. 
    \newenvironment{subabsatzliste}{\begin{enumerate}[label=(\alph*)]}{\end{enumerate}}
 
    \title{Satzung der Fachschaft Mathematik/Physik}
    \date{10. Januar 2018}
    \author{}
 
    \begin{document}
 
    \maketitle
    \begin{center}
    	Alle bisherigen Satzungen verlieren mit der Ver\"offentlichung, und somit gleichbedeutend dem Inkrafttreten, dieser Satzung ihre G\"ultigkeit.
    \end{center}
    \tableofcontents
 
    \section{Allgemeines}
 
    \subsection{Geltungsbereich}\label{Geltungsbereich}
    Alle Studierenden der Universität Potsdam, die Physik, Mathematik, Polymere Science, Astrophysics oder Data Science in Haupt- oder Nebenfach studieren, sind Mitglieder der Fachschaft Mathematik/Physik. Im Folgenden werden diese Fachschaften als \enquote{vom FSR MaPhy vertretende Fachschaften} bezeichnet. 
 
    \subsection{Aufgaben} \label{Aufgaben}
    Zu den Aufgaben der Fachschaft geh\"oren {unter anderem}:
    \begin{locenum}
    	\item Unterst\"utzung in Studienangelegenheiten,
    	\item Mitgestaltung der Studienordnung und Pr\"ufungsordnung,
    	\item Zusammenarbeit mit dem Fachbereich bei Problemen in Lehre und Forschung,
    	\item Kooperation mit anderen Fachschaften {und} Gremien der Universit\"at Potsdam.
    \end{locenum}
 
    \subsection{Organe}\label{Organe}
    Die Organe der Fachschaft sind:
    \begin{locenum}
    	\item die Vollversammlung,
    	\item der Fachschaftsrat Mathematik/Physik {(FSR MaPhy)},
    	\item der Wahlausschuss\footnote{{N\"aheres zum Wahlausschuss ist in der \enquote{Wahlordnung des Fachschaftsrates Mathematik/Physik FSR MaPhy zur Wahl des Fachschaftsrates} beschrieben.}}.
    \end{locenum}
 
    \section{Die Vollversammlung}
 
    \subsection{Die Vollversammlung} \label{VV}
    	\begin{absatzliste}
    		\item Die {Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik} ist das oberste, beschlussf\"ahige Organ der Fachschaft.
    		\item In der Vollversammlung hat jedes Mitglied der vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften genau einen (1) Sitz und eine (1) Stimme.
    		\item Die Vertretung eines Mitgliedes im Falle der Abwesenheit ist nicht durch ein anderes Mitglied m\"oglich.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Einberufung der Vollversammlung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Die Vollversammlung der Fachschaft Mathematik/Physik wird zu aktuellem Anlass nach Beschluss des Fachschaftsrats oder auf schriftlichen Antrag an den Fachschaftsrat von mindestens {zehn} (10) Fachschaftsmitgliedern durch den Fachschaftsrat einberufen. \label{einberufung} Der Fachschaftsrat hat in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Rundmail, die Tagesordnung mindestens drei (3) Tage vor der Sitzung zu ver\"offentlichen.
    	\item Ordentliche Vollversammlungen m\"ussen mindestens {vierzehn} (14) Tage vorher in geeigneter, allen Mitgliedern der Fachschaft zug\"anglicher Weise, angek\"undigt werden; mindestens jedoch auf der Startseite der Webseite und per Aushang in den Instituten f\"ur Physik und Astronomie sowie f\"ur Mathematik. \label{VV_einladung}
    	\item In besonders dringenden F\"allen kann analog zu \ref{einberufung} eine au\ss  erordentliche Vollversammlung einberufen werden. In dem Fall verringert sich die Ank\"undigungsfrist auf {sieben} (7) Tage.
    	\item Die Beschl\"usse der au\ss  erordentlichen Vollversammlung m\"ussen, wenn ihre Wirkungsdauer ein (1) Semester \"ubersteigt, durch die nachste ordentliche Vollversammlung bestatigt werden.
    	\item Eine Vollversammlung kann nur zu solchen Punkten Beschl\"usse fassen, die auf der laut \ref{einberufung} ver\"offentlichten Tagesordnung aufgelistet wurden.
    	\item Eine ordentliche Vollversammlung kann bis zu {zwei} (2) Tage vorher durch Beschluss des FSR MaPhy nach \ref{VV_absage} abgesagt werden. Innerhalb von {zwei} (2) Wochen muss eine au\ss erordentliche Vollversammlung folgen. Die Einladung erfolgt gem\"a\ss \ \ref{VV_einladung}.
    	\item Au\ss  erordentliche Vollversammlungen k\"onnen nicht abgesagt werden.
    	\item  Eine korrekt angek\"undigte Vollversammlung ist nur dann voll beschlussf\"ahig, wenn mindestens zehn (10) Fachschaftsmitglieder anwesend sind. 
    	\item Pro Kalenderjahr soll mindestens eine (1) ordentliche Vollversammlung stattfinden, in der Regel im Sommersemester.
    	\end{absatzliste}
 
    \section{Der Fachschaftsrat}
    \subsection{Der Fachschaftsrat}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Fachschaftsrat ist beschlussf\"ahiges und ausf\"uhrendes Organ der Fachschaft, er ist jedoch an die vorgegebenen Richtlinien und Beschl\"usse der Vollversammlung gebunden.
    	\item Der Fachschaftsrat besteht aus h\"ochstens zw\"olf (12) ordentlichen Mitgliedern und h\"ochstens sechs (6) StellvertreternInnen. N\"ahere Spezifikationen der Sitzverteilung sind \S3 der Wahlordnung des FSR MaPhy zu entnehmen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Sitzungen des Fachschaftsrates}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Fachschaftsrat soll sich mindestens vier (4) Mal im Semester {treffen}.
    	\item Eine Sitzung muss eine (1) Woche vorher, f\"ur alle Mitglieder des Fachschaftsrates zug\"anglich, angek\"undigt worden sein. \label{Sitz_einladung}
    	\item Die Sitzungen des Fachschaftsrates sollen \"offentlich sein.
    	\item Der Fachschaftsrat hat das Recht, sich eine Gesch\"aftsordnung zu geben.
    	\item Das Protokoll einer Sitzung ist binnen einer (1) Woche auf der Webseite oder durch Aushang zu ver\"offentlichen (Ver\"offentlichungsfrist).
    	\item Eine \"Uberschreitung der Ver\"offentlichungsfrist ist zu begr\"unden.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Beschlussf\"ahigkeit der Sitzung des Fachschaftsrates}
    \begin{absatzliste}
    	\item Eine Sitzung ist beschlussf\"ahig, wenn {folgende Bedingungen erf\"ullt sind:} \label{Sitz_beschlussf}
    	\begin{subabsatzliste}
    		\item {Es sind mindestens halb so viele gew\"ahlte Mitglieder des Fachschaftrates anwesend wie es ordentliche Mitglieder gibt.}
    		\item {Es wurde zur Sitzung nach \ref{Sitz_einladung} ordnungsgem\"a\ss \ eingeladen.} 
    	\end{subabsatzliste}
    	\item Ordentliche Mitglieder des Fachschaftsrates k\"onnen sich in Ausnahmef\"allen durch ein {gew\"ahltes,} stellvertretendes {Fachschaftsratmitglied} vertreten lassen. \label{Vertreter}
    	\item Sollten nicht alle ordentlichen Mitglieder bzw. deren Vertreter nach \ref{Vertreter} zu einer Sitzung anwesend sein, so werden die fehlenden Pl\"atze der Reihenfolge nach durch anwesende, gew\"ahlte Stellvertreter aufgef\"ullt. Die Reihenfolge der Stellvertreter ergibt sich aus der durch die Wahl festgestellten und bekanntgegebenen Reihenfolge nach \S7 und \S18.4(a) Wahlordnung des FSR MaPhy. \label{Vertr_aufrueck}
    	\item Ist eine Sitzung nicht beschlussf\"ahig, sodass anstehende Beschl\"usse nicht verabschiedet werden k\"onnen, so ist die n\"achste Sitzung, unabh\"angig von ihrer {Beschlussf\"ahigkeit}, f\"ur {ausschlie\ss lich} diese Beschl\"usse beschlussf\"ahig, sofern mindestens ein (1) {gew\"ahltes} {Fachschaftsratmitglied} anwesend ist. In der fristgerechten Einladung f\"ur die n\"achste Sitzung muss auf diese Regelung hingewiesen werden und die entsprechenden Beschl\"usse genannt werden.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Abstimmungen im Fachschaftsrat}
    \begin{absatzliste}
    	\item Alle zw\"olf (12) {anwesenden, ordentlichen} {Fachschaftsratmitglieder} oder die sie vertretenden Stellvertreter nach \ref{Vertreter} und \ref{Vertr_aufrueck} haben jeweils {genau} eine (1) Stimme im Fachschaftsrat.
    	\item Die restlichen Mitglieder der Fachschaft Mathematik/ Physik haben keine Stimme im Fachschaftsrat.
    	\item Ein Antrag gilt als angenommen, wenn auf ihn mehr {\enquote{Ja}-Stimmen als \enquote{Nein}-Stimmen} entfallen.
    	\item Zur Einberufung oder Absage einer Vollversammlung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln~($\nicefrac{2}{3}$) der {zu einer Sitzung anwesenden Fachschaftsmitgliedern} notwendig. \label{VV_absage}
    	\item Der FSR kann Umlaufbeschl\"usse fassen, so wie es in der \"ubergeordneten Satzung der Studierendenschaft (\S6a.1) geregelt ist. 
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Klausurtagung des Fachschaftsrates}
    \begin{absatzliste}
    	\item Die Klausurtagung soll einmal im Jahr - optimalerweise in der vorlesungsfreien Zeit - stattfinden.
    	\item An der Klausurtagung sollen alle ordentlich gew\"ahlten Mitglieder des Fachschaftsrates	teilnehmen. Die Teilnahme anderer Fachschaftsmitglieder ist fakultativ, darf aber nicht aktiv durch den Fachschaftsrat verwehrt werden.
    	\item Die Klausurtagung ist zu jeder Zeit beschlussf\"ahig, sofern f\"ur sie gem\"a\ss \ \ref{Sitz_einladung} sowie auf der Startseite des Fachschaftsrates rechtzeitig eingeladen wird und die Zeiten der Plenen bekanntgegeben werden. Nichtsdestotrotz sollen Beschl\"usse nur in den Plenen gefasst werden.
    	\item F\"ur die Beschl\"usse auf Klausurtagungen gelten dieselben Bedingungen wie f\"ur Beschl\"usse nach \ref{Sitz_beschlussf} Beschl\"usse au\ss erhalb der Plenen m\"ussen in diesen best\"otigt werden.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{{Der/Die FinanzreferentIn} und Finanzen der Fachschaft}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Fachschaftsrat {bestimmt} einen (1) {FinanzreferentenInnen} {aus den ordentlichen Fachschaftsratmitgliedern}, {der/die} f\"ur die Finanzangelegenheiten der Fachschaft zust\"andig {ist} und {sich gegen\"uber} {der FinanzreferentenInnen} des AStA {zu verantworten hat}. Der Fachschaftsrat kann {den/die FinanzreferentenIn} jederzeit {mit einer absoluten Mehrheit} abw\"ahlen. {Der Fachschaftsrat muss dabei im gleichen Zug eine/n neuen FinanzreferentenIn bestimmen.}
    	\item {Der/Die FinanzreferentIn} legt mindestens einmal im Jahr oder auf Forderung der Vollversammlung {Rechenschaft gegen\"uber der Vollversammlung ab}.
    	\item {Der/Die FinanzreferentIn} hat zum Ende eines jeden Kalenderjahres dem {FSR MaPhy} einen Haushaltsplan f\"ur das kommende Jahr vorzulegen. Dieser muss von dem {FSR MaPhy} genehmigt und anschlie\ss end ver\"offentlicht werden.
    	\item Innerhalb von vier (4) Wochen k\"onnen {Mitglieder der Fachschaft}, die den Haushaltsplan beanstanden, dazu gem\"a\ss \ \ref{einberufung} ({Zehn}-Fachschaftsmitglieder-Klausel) eine au\ss erordentliche Vollversammlung einberufen.
    	\item Es ist {dem/der FinanzreferentenIn} m\"oglich, per Beschluss des Fachschaftsrates von diesem Haushalt{splan} abzuweichen.
    	\item Das der Fachschaft zur Verf\"ugung stehende Geld ist zu etwa gleichen Teilen f\"ur Physik- und Mathematik{studierende} auszugeben.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahl des Fachschaftsrats}
    {Die Wahl des Fachschaftsrates Mathematik/Physik und alle damit verbundenen Prinzipien, Aufgaben und Pflichten erfolgen nach der \enquote{Wahlordnung des Fachschaftsrates Mathematik/Physik (FSR MaPhy) zur Wahl des Fachschaftsrates} (Wahlordnung des FSR MaPhy).}
 
    \subsection{Vorgezogene Neuwahlen}
    \begin{absatzliste}
    	\item Zu vorgezogenen Neuwahlen des Fachschaftsrates kommt es, wenn eine der beiden Bedingungen erf\"ullt ist:
    	\begin{subabsatzliste}
    		\item Die Vollversammlung mit zwei Drittel ($\nicefrac{2}{3}$) aller abgegebenen, g\"ultigen Stimmen eine vorgezogene Neuwahl des Fachschaftsrates erzwingt,
    		\item Der Fachschaftsrat l\"ost sich mit einer Mehrheit von zwei Drittel ($\nicefrac{2}{3}$) seiner {ordentlichen} Mitglieder selber auf.
    	\end{subabsatzliste}
    	\item Der neue Fachschaftsrat muss sp\"atestens acht (8) Wochen nach Bekanntgabe einer Neuwahl konstituiert sein.
    	\item Die Neuwahlen finden im Rahmen der Wahlordnung des FSR MaPhy statt.
    \end{absatzliste}
 
    \section{Satzung}
    \subsection{Satzungs\"anderung}
    Eine \"Anderung dieser Satzung {oder der Wahlordnung des FSR MaPhy} kann erfolgen, wenn zwei Drittel ($\nicefrac{2}{3}$) der bei einer Vollversammlung anwesenden Mitglieder einem entsprechenden Antrag zustimmen.
 
    \end{document}
    ==== Tex Code der aktuellen Wahlordnung 21.11.2019 ====
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    \title{Wahlordnung des Fachschaftsrates Mathematik/Physik (FSR MaPhy) zur Wahl des Fachschaftsrates}
    \date{10. Januar 2018}
    \author{}
 
    \begin{document}
 
    \maketitle
    \begin{center}
    	Alle bisherigen Wahlordnungen verlieren mit der Ver\"offentlichung, und somit gleichbedeutend dem Inkrafttreten, dieser Wahlordnung ihre G\"ultigkeit.
    \end{center}
    \tableofcontents
 
    \subsection{Geltungsbereich}\label{Geltungsbereich}
    Diese Wahlordnung gilt für die Wahlen des Fachschaftsrates Mathematik/Physik (FSR MaPhy) der Universität Potsdam.
 
    \subsection{Wahlgrundsätze}\label{Wahlgrundsätze} 
    Die Wahlen zum FSR MaPhy sind unmittelbar, frei, gleich und geheim. Auf Einhaltung dieser Prinzipien muss der Wahlausschuss (§8) achten. Wahlen, bei denen diese Prinzipien verletzt werden, sind ungültig und müssen wiederholt werden.
 
    \subsection{Sitzverteilung}\label{Sitzverteilung}
    \begin{absatzliste}
        \item Für den FSR MaPhy sind nach §6.2 der Satzung der Fachschaft Mathematik/Physik höchstens zwölf (12) Mitglieder plus höchstens sechs (6) Stellvertretende zu wählen.
        \item Von den ordentlichen Mitglieder sollen mindestens je vier (4) Mathematik- und vier (4) Physikstudierende sein.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlorte} \label{Wahlorte}
    	\begin{absatzliste}
    		\item Wahlorte, in denen an den Wahltagen an zentraler Stelle ein Wahllokal einzurichten ist, sind die Standorte der Institute Mathematik und Physik der Universität Potsdam.
    		\item Weitere Wahlorte können bei Bedarf vom Wahlausschuss bestimmt werden.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahltermin}\label{Wahltermin}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Wahltermin wird vom Wahlausschuss festgelegt. Er darf nicht auf die vorlesungsfreie Zeit und die erste oder letzte Vorlesungswoche gelegt werden.
    	\item Die Wahlzeit dauert mindestens von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlberechtigung und Wählbarkeit}\label{Wahlberechtigung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam der Fachschaften Mathematik, Physik und Polymer Science.
    	\item Wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam der vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften. Jeder Studierende hat die Möglichkeit, andere oder sich selbst zur Wahl vorzuschlagen.
    	\item Die Überprüfung der Wählbarkeit der Kandidierenden obliegt dem Wahlausschuss.
    	\item Als erklärte Kandidatur gilt eine Selbstkandidatur oder ein Fremdvorschlag, welchem der/die Kandidierende bis zum Ablauf des fünften (5.) Werktages nach Veröffentlichung der Wahlvorschläge in schriftlicher Form beim Wahlausschuss zugestimmt hat. Der Wahlausschuss muss den Empfang der Einverständniserklärung des/der Kandidierenden schriftlich bestätigen. 
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlsystem}\label{Wahlsystem}
    \begin{absatzliste}
    	\item Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens acht (8), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig.
    	\item Gewählt wird nach Wahlzetteln, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden. Ein nachträgliches Hinzufügen von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig und führt zur Ungültigkeit des abgegebenen Stimmzettels.
    	\item Die je vier (4) Bewerbenden des Fachbereiches Mathematik und des Fachbereiches Physik auf die die meisten Stimmen entfallen stellen die ersten acht (8) ordentlichen Mitglieder des FSR MaPhy dar. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    	\item Die übrigen Sitze werden nach der Zahl der übrigen erreichten Stimmen zugeteilt. Die vier (4) Bewerbenden mit den meisten Stimmen stellen die weiteren ordentlichen Mitgliederdes FSR MaPhy dar, die nachfolgenden sechs Bewerbenden die Stellvertretenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    	\item Sollten sich weniger als vier (4) Personen der Fachschaft Mathematik oder Physik beworben haben, gelten §3.2 und §7.3 entsprechend für diese Anzahl.
    	\item Eine erklärte Kandidatur ist bindend, d.h. ein Rücktritt von der Wählbarkeit ist während oder nach Abschluss der Wahlhandlung nicht möglich. 
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlausschuss}\label{Wahlausschuss}
    \begin{absatzliste}
    	\item Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt der amtierende FSR MaPhy einen Wahlausschuss. Der Fachschaftsrat hat den Wahlausschuss organisatorisch und finanziell bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
    	\item Der Wahlausschuss besteht aus mindestens drei (3) Mitgliedern.
    	\item Die Amtszeit des Wahlausschusses endet mit Ablauf der Widerspruchsfrist gegen das Wahlergebnis, frühestens aber nach der Konstituierung des neu gewählten Fachschaftsrates.
    	\item Der Wahlausschuss muss sich mindestens sechs (6) Wochen vor einer Wahl konstituieren.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlhelfende Personen}\label{Wahlhelfer}
    Der Wahlausschuss kann zur Beaufsichtigung der Wahlhandlung sowie für die Auszählung wahlhelfende Personen mit Aufgaben betrauen.
 
    \subsection{Wahlausschreibung}\label{Wahlausschreibung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Wahlausschuss hat die Wahlen spätestens am 30. Tag vor dem Wahltermin den vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der Wahl erfolgt in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Fachschaftswebseite und per Rundmail an alle wahlberechtigten Studierenden.
    	\item Die Bekanntmachung muss mindestens enthalten:
    	\begin{subabsatzliste}
    	\item das Datum der Veröffentlichung,
    	\item die Bezeichnung der Wahl,
    	\item die Wahltage, sowie Orte und Zeit der Möglichkeit der Stimmabgabe,
    	\item die Anzahl der zu wählenden Mitglieder,
    	\item eine Darstellung des Wahlsystems,
    	\item einen Hinweis auf die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung sowie auf die hierfür geltenden Formen und Fristen,
    	\item einen Hinweis auf die Modalitäten des Wahlvorschlagsverfahrens und die dabei festgelegten Fristen sowie auf die Art der Veröffentlichung der Wahlvorschläge,
    	\item einen Hinweis auf die Möglichkeit der Briefwahl,
    	\item die Art der Veröffentlichung des Wahlergebnisses.
    	\end{subabsatzliste}
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlvorschläge}\label{Wahlvorschläge}
    Jeder Wahlvorschlag muss in erkennbarer Reihenfolge:
    \begin{locenum}
    \item den Namen, Vornamen,
    \item den Studiengang,
    \item bei Lehramtsstudierenden der Kombination Mathematik und Physik die Zuordnung nach §3.2
    \end{locenum}
    beinhalten.
 
    \subsection{Veröffentlichung der Wahlvorschläge}\label{Veröffentlichung}
    Unverzüglich nach Ablauf der Nominationsfrist beziehungsweise der gewährten Nachfrist, spätestens jedoch zehn (10) Tage vor dem ersten Wahltag, sind die als gültig anerkannten Wahlvorschläge vom Wahlausschuss in den vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften bekannt zu geben. Weiter hat er die veröffentlichten Wahlvorschläge tagesaktuell anzupassen. Die Bekanntgabe findet wie in §10 beschrieben statt. 
 
    \subsection{Vorbereitung des Wahlgangs}\label{Vorbereitung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Bei der Wahl sind vom Wahlausschuss gekennzeichnete Wahlunterlagen, insbesondere gekennzeichnete Stimmzettel zu verwenden. Die Stimmzettel müssen einheitlich sein.
    	\item Der Stimmzettel enthält neben der Kennzeichnung der Wahl die Namen, Vornamen und Studiengang der Kandidierenden.
    	\item Die Reihenfolge der Wahllisten wird vom Wahlausschuss durch Los ermittelt.
    	\item Die Wahllokale müssen ständig jeweils mit mindestens zwei (2) wahlhelfenden Personen besetzt sein.
    \end{absatzliste}
 
    \addtocounter{subsection}{+2}
    \subsection{Wahlgang}\label{Wahlgang}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Stimmabgabe richtet sich nach dem Verfahren nach §7 dieser Wahlordnung. Die Stimmabgabe ist geheim. Wählende, die körperlich beeinträchtigt sind, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen, die den Stimmzettel kennzeichnen und/oder in die Wahlurne werfen kann.
        \item Bevor die Wählenden ihr Stimmrecht ausüben, ist ihre Wahlberechtigung zu prüfen. Ist dies der Fall, so werden ihnen die Wahlunterlagen ausgehändigt und die Stimmabgabe beim Einwurf in die Wahlurne dergestalt vermerkt, dass eine nochmalige Aushändigung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist.
        \item Die Wählenden geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie ihre Entscheidung auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich machen. Der Wahlausschuss trifft Vorkehrungen, dass die Wählenden den Stimmzettel im Wahllokal unbeobachtet kennzeichnen können.
        \item Wird die Wahlhandlung unterbrochen, ist die Wahlurne zu verschließen und vor Missbrauch geschützt aufzubewahren.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Briefwahl}\label{Briefwahl}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Stimmabgabe ist auch durch Briefwahl möglich. Sollen die Briefwahlunterlagen dem/der Wahlberechtigten vor der Wahl ausgehändigt oder übersandt werden, muss bis spätestens vier (4) Werktage vor der Wahl ein Antrag beim Wahlausschuss eingegangen sein. Bei der Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen gilt §16.2 entsprechend.
        \item Wahlberechtigte, deren Unterlagen für die Briefwahl übersandt wurden, können gegen Abgabe des Wahlscheins auch am Wahltermin in der allgemeinen Stimmabgabe nach §16.1-16.4 teilnehmen.
        \item Die Anforderungen an die Briefwahlunterlagen sowie die Durchführung der Briefwahl, insbesondere auch Gründe für die Zurückweisung von Wahlbriefen haben §17 der \enquote{Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam} zu entsprechen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses}\label{Wahlergebnis}
    \begin{absatzliste}
        \item Zur Ermittlung des Wahlergebnisses werden unverzüglich nach Schließung der Wahllokale zentral an einem Ort die Stimmzettel den Wahlurnen entnommen und gezählt. Ihre Zahl ist mit der Zahl der während des Wahlgangs vermerkten Stimmabgaben zu vergleichen. In der Wahlniederschrift ist festzuhalten, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet öffentlich statt.
        \item Ungültig sind Stimmzettel,
        \begin{subabsatzliste}
        \item die nicht gekennzeichnet sind oder den Willen der Wählenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
        \item bei denen mehr als acht (8) Kandidierende angekreuzt sind,
        \item die andere als für die Wahl erforderliche Vermerke enthalten,
        \item die durchgestrichen oder ganz durchgerissen sind oder
        \item die nicht den offiziellen Wahlzetteln entsprechen.
        \end{subabsatzliste}
        \item Bei Auszählung der Stimmen werden ermittelt
        \begin{subabsatzliste}
        \item die insgesamt abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmzettel,
        \item die Gesamtzahl der auf die einzelnen Kandidierenden entfallenen Stimmen,
        \end{subabsatzliste}
        \item Zur Feststellung des Wahlergebnisses werden ermittelt
        \begin{subabsatzliste}
        \item die Reihenfolge der Mitglieder und der Stellvertretenden,
        \item die Wahlbeteiligung.
        \end{subabsatzliste}
        \item Das festgestellte Ergebnis wird schnellstmöglich auf der Fachschaftswebseite bekanntgegeben. Dabei ist auf die Einspruchsfrist (§18) hinzuweisen.
        \item Die Wahl ist mit der Bekanntgabe des Ergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlniederschrift}\label{Wahlniederschrift}
    \begin{absatzliste}
        \item Über die Wahlhandlung und das Wahlergebnis ist eine Wahlniederschrift anzufertigen, die von den Mitgliedern des Wahlausschuss zu unterzeichnen ist. Die Wahlunterlagen werden bis zur Unanfechtbarkeit des Wahlergebnisses vom Wahlausschuss unter Verschluss aufbewahrt.
        \item Die Wahlniederschrift muss enthalten
        \begin{subabsatzliste}
        \item den Zeitpunkt der Eröffnung und der Schließung des Wahlganges,
        \item die Namen der bei der Durchführung der Wahl tätigen wahlhelfenden Personen,
        \item die Ergebnisse der Auszählung nach §18,
        \item Besonderheiten während der Stimmabgabe.
        \end{subabsatzliste}
        \item Das Wahlergebnis muss binnen sieben (7) Tagen auf der Fachschaftswebseite und per Rundmail an die Kandidierenden öffentlich gemacht werden.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlprüfung und Wiederholung der Wahl}\label{Wahlprüfung}
    \begin{absatzliste}
        \item Gegen die Gültigkeit kann bis um 15.00 Uhr des 14. Tages nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss Einspruch erhoben werden. Der Wahlausschuss kann von Amtswegen eine Wahlprüfung einleiten.
        \item Einspruchsberechtigt sind alle Wahlberechtigten. Der Einspruch ist nur mit der Begründung zulässig, dass
        \begin{subabsatzliste}
        \item das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sei,
        \item gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden seien, deren Zahl das Ergebnis der Wahl verändere oder
        \item Vorschriften dieser Wahlordnung verletzt worden seien, wodurch das Ergebnis der Wahl beeinflusst sei.
        \end{subabsatzliste}
        \item Über Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss. Beabsichtigt der Wahlausschuss, einem Wahleinspruch stattzugeben, hat er diejenigen anzuhören und am Verfahren zubeteiligen, die als Gewählte betroffen sein können.
        \item Erklärt der Wahlausschuss eine Wahl insgesamt oder zu Teilen für ungültig, so ist sie in dem erforderlichen Umfang zu wiederholen.
        \item Bei der Wiederholung der Wahl ist nach denselben Wahlvorschlägen und aufgrund desselben Wahlberechtigtenverzeichnisses wie bei der für ungültig erklärten Wahl zu wählen, wenn die Wiederholung in demselben Semester wie die erste Wahl stattfindet; ansonsten ist die Wahl mit verkürzten, öffentlich bekannt zu gebenden Fristen nach den allgemeinen Vorschriften dieser Wahlordnung durchzuführen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Amtszeit}\label{Amtszeit}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates.
        \item Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als sechs (6) Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um sechs (6) Monate.
        \item Ist bei Ablauf einer Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so übt das bisherige Mitglied sein Amt weiter aus. Die Amtszeit des neuen Mitglieds beginnt in diesem Falle am Tage der Veröffentlichung der Wahlergebnisse.
        \item Ein gewähltes Mitglied kann während der Amtszeit des Fachschaftsrats unter Angabe der Beweggründe um Entbindung von seinem Mandat bitten. Über eine Entlastung des Mitglieds entscheidet dann der Fachschaftsrat durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Im Falle des Ausscheidens rückt gegebenenfalls unter Berücksichtigung von §3.2 der Stellvertretende mit den meisten Stimmen automatisch nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für FinanzreferentInnen findet §11.1 der Satzung des FSR MaPhy Anwendung. 
        \item  Die Vollversammlung ist berechtigt Mitglieder des Fachschaftsrates Mathematik und Physik, aufgrund groben Fehlverhaltens innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) abzuwählen. Das stellvertretende Mitglied mit den meisten Stimmen rückt in diesem Fall als ordentliches Mitglied nach. Der Antrag zur Abwahl eines Mitglieds des FSRs ist mindestens zwei (2) Wochen vor der Vollversammlung von mindestens zehn (10) Studierenden aus der Fachschaft Mathematik und Physik unter Benennung von Gründen zu beantragen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{In-Kraft-Treten}\label{In-Kraft-Treten}
    Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer universitätsöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
    \end{document}
 
    ==== Tex Code der aktuellen Wahlordnung====
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    \newenvironment{locenum}{\begin{enumerate}[label=\arabic*.]\setlength{\itemsep}{0pt}}{\end{enumerate}}
 
    % Umgebung fuer Absaetze von Paragraphen. Innerhalb der Umgebung kann \item benutzt werden, um einen Absatz zu beginnen - wie in einer normalen enumurate Umgebung. Einem Absatz kann mit \label{} ein Label gegeben und mit \ref{} an anderer Stelle aufegrufen werden. Der Absatz wird korrekt referenziert ohne weitere Spezifikation. 
    \newenvironment{absatzliste}{\begin{enumerate}[leftmargin=*,label=\S \arabic{subsection}.\arabic*]}{\end{enumerate}} 
 
    % Umgebung fuer Unterabsaetze zu Absaetzen. Funktionsweise gleich, nur andere Nummerierung. 
    \newenvironment{subabsatzliste}{\begin{enumerate}[label=(\alph*)]}{\end{enumerate}}
 
    \title{Wahlordnung des Fachschaftsrates Mathematik/Physik (FSR MaPhy) zur Wahl des Fachschaftsrates}
    \date{10. Januar 2018}
    \author{}
 
    \begin{document}
 
    \maketitle
    \begin{center}
    	Alle bisherigen Wahlordnungen verlieren mit der Ver\"offentlichung, und somit gleichbedeutend dem Inkrafttreten, dieser Wahlordnung ihre G\"ultigkeit.
    \end{center}
    \tableofcontents
 
    \subsection{Geltungsbereich}\label{Geltungsbereich}
    Diese Wahlordnung gilt für die Wahlen des Fachschaftsrates Mathematik/Physik (FSR MaPhy) der Universität Potsdam.
 
    \subsection{Wahlgrundsätze}\label{Wahlgrundsätze} 
    Die Wahlen zum FSR MaPhy sind unmittelbar, frei, gleich und geheim. Auf Einhaltung dieser Prinzipien muss der Wahlausschuss (§8) achten. Wahlen, bei denen diese Prinzipien verletzt werden, sind ungültig und müssen wiederholt werden.
 
    \subsection{Sitzverteilung}\label{Sitzverteilung}
    \begin{absatzliste}
        \item Für den FSR MaPhy sind nach §6.2 der Satzung der Fachschaft Mathematik/Physik höchstens zwölf (12) Mitglieder plus höchstens sechs (6) Stellvertretende zu wählen.
        \item Von den ordentlichen Mitglieder sollen mindestens je vier (4) Mathematik- und vier (4) Physikstudierende sein.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlorte} \label{Wahlorte}
    	\begin{absatzliste}
    		\item Wahlorte, in denen an den Wahltagen an zentraler Stelle ein Wahllokal einzurichten ist, sind die Standorte der Institute Mathematik und Physik der Universität Potsdam.
    		\item Weitere Wahlorte können bei Bedarf vom Wahlausschuss bestimmt werden.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahltermin}\label{Wahltermin}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Wahltermin wird vom Wahlausschuss festgelegt. Er darf nicht auf die vorlesungsfreie Zeit und die erste oder letzte Vorlesungswoche gelegt werden.
    	\item Die Wahlzeit dauert mindestens von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
    	\end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlberechtigung und Wählbarkeit}\label{Wahlberechtigung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Wahlberechtigt sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam der Fachschaften Mathematik, Physik und Polymer Science.
    	\item Wählbar sind alle immatrikulierten Studierenden der Universität Potsdam der vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften. Jeder Studierende hat die Möglichkeit, andere oder sich selbst zur Wahl vorzuschlagen.
    	\item Die Überprüfung der Wählbarkeit der Kandidierenden obliegt dem Wahlausschuss.
    	\item Als erklärte Kandidatur gilt eine Selbstkandidatur oder ein Fremdvorschlag, welchem der/die Kandidierende bis zum Ablauf des fünften (5.) Werktages nach Veröffentlichung der Wahlvorschläge in schriftlicher Form beim Wahlausschuss zugestimmt hat. Der Wahlausschuss muss den Empfang der Einverständniserklärung des/der Kandidierenden schriftlich bestätigen. 
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlsystem}\label{Wahlsystem}
    \begin{absatzliste}
    	\item Alle Wahlberechtigten haben die Möglichkeit zu wählen, indem sie einen oder mehrere, jedoch höchstens acht (8), sich Bewerbende ankreuzen. Eine Stimmenhäufung auf einzelne Bewerbende ist unzulässig.
    	\item Gewählt wird nach Wahlzetteln, die aufgrund gültiger Wahlvorschläge aufgestellt werden. Ein nachträgliches Hinzufügen von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig und führt zur Ungültigkeit des abgegebenen Stimmzettels.
    	\item Die je vier (4) Bewerbenden des Fachbereiches Mathematik und des Fachbereiches Physik auf die die meisten Stimmen entfallen stellen die ersten acht (8) ordentlichen Mitglieder des FSR MaPhy dar. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    	\item Die übrigen Sitze werden nach der Zahl der übrigen erreichten Stimmen zugeteilt. Die vier (4) Bewerbenden mit den meisten Stimmen stellen die weiteren ordentlichen Mitgliederdes FSR MaPhy dar, die nachfolgenden sechs Bewerbenden die Stellvertretenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
    	\item Sollten sich weniger als vier (4) Personen der Fachschaft Mathematik oder Physik beworben haben, gelten §3.2 und §7.3 entsprechend für diese Anzahl.
    	\item Eine erklärte Kandidatur ist bindend, d.h. ein Rücktritt von der Wählbarkeit ist während oder nach Abschluss der Wahlhandlung nicht möglich. 
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlausschuss}\label{Wahlausschuss}
    \begin{absatzliste}
    	\item Für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl bestellt der amtierende FSR MaPhy einen Wahlausschuss. Der Fachschaftsrat hat den Wahlausschuss organisatorisch und finanziell bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen.
    	\item Der Wahlausschuss besteht aus mindestens drei (3) Mitgliedern.
    	\item Die Amtszeit des Wahlausschusses endet mit Ablauf der Widerspruchsfrist gegen das Wahlergebnis, frühestens aber nach der Konstituierung des neu gewählten Fachschaftsrates.
    	\item Der Wahlausschuss muss sich mindestens sechs (6) Wochen vor einer Wahl konstituieren.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlhelfende Personen}\label{Wahlhelfer}
    Der Wahlausschuss kann zur Beaufsichtigung der Wahlhandlung sowie für die Auszählung wahlhelfende Personen mit Aufgaben betrauen.
 
    \subsection{Wahlausschreibung}\label{Wahlausschreibung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Der Wahlausschuss hat die Wahlen spätestens am 30. Tag vor dem Wahltermin den vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften bekannt zu geben. Die Bekanntgabe der Wahl erfolgt in geeigneter Weise, mindestens jedoch auf der Startseite der Fachschaftswebseite und per Rundmail an alle wahlberechtigten Studierenden.
    	\item Die Bekanntmachung muss mindestens enthalten:
    	\begin{subabsatzliste}
    	\item das Datum der Veröffentlichung,
    	\item die Bezeichnung der Wahl,
    	\item die Wahltage, sowie Orte und Zeit der Möglichkeit der Stimmabgabe,
    	\item die Anzahl der zu wählenden Mitglieder,
    	\item eine Darstellung des Wahlsystems,
    	\item einen Hinweis auf die Wählbarkeit und die Wahlberechtigung sowie auf die hierfür geltenden Formen und Fristen,
    	\item einen Hinweis auf die Modalitäten des Wahlvorschlagsverfahrens und die dabei festgelegten Fristen sowie auf die Art der Veröffentlichung der Wahlvorschläge,
    	\item einen Hinweis auf die Möglichkeit der Briefwahl,
    	\item die Art der Veröffentlichung des Wahlergebnisses.
    	\end{subabsatzliste}
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlvorschläge}\label{Wahlvorschläge}
    Jeder Wahlvorschlag muss in erkennbarer Reihenfolge:
    \begin{locenum}
    \item den Namen, Vornamen,
    \item den Studiengang,
    \item bei Lehramtsstudierenden der Kombination Mathematik und Physik die Zuordnung nach §3.2
    \end{locenum}
    beinhalten.
 
    \subsection{Veröffentlichung der Wahlvorschläge}\label{Veröffentlichung}
    Unverzüglich nach Ablauf der Nominationsfrist beziehungsweise der gewährten Nachfrist, spätestens jedoch zehn (10) Tage vor dem ersten Wahltag, sind die als gültig anerkannten Wahlvorschläge vom Wahlausschuss in den vom FSR MaPhy vertretenden Fachschaften bekannt zu geben. Weiter hat er die veröffentlichten Wahlvorschläge tagesaktuell anzupassen. Die Bekanntgabe findet wie in §10 beschrieben statt. 
 
    \subsection{Vorbereitung des Wahlgangs}\label{Vorbereitung}
    \begin{absatzliste}
    	\item Bei der Wahl sind vom Wahlausschuss gekennzeichnete Wahlunterlagen, insbesondere gekennzeichnete Stimmzettel zu verwenden. Die Stimmzettel müssen einheitlich sein.
    	\item Der Stimmzettel enthält neben der Kennzeichnung der Wahl die Namen, Vornamen und Studiengang der Kandidierenden.
    	\item Die Reihenfolge der Wahllisten wird vom Wahlausschuss durch Los ermittelt.
    	\item Die Wahllokale müssen ständig jeweils mit mindestens zwei (2) wahlhelfenden Personen besetzt sein.
    \end{absatzliste}
 
    \addtocounter{subsection}{+2}
    \subsection{Wahlgang}\label{Wahlgang}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Stimmabgabe richtet sich nach dem Verfahren nach §7 dieser Wahlordnung. Die Stimmabgabe ist geheim. Wählende, die körperlich beeinträchtigt sind, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen, die den Stimmzettel kennzeichnen und/oder in die Wahlurne werfen kann.
        \item Bevor die Wählenden ihr Stimmrecht ausüben, ist ihre Wahlberechtigung zu prüfen. Ist dies der Fall, so werden ihnen die Wahlunterlagen ausgehändigt und die Stimmabgabe beim Einwurf in die Wahlurne dergestalt vermerkt, dass eine nochmalige Aushändigung der Wahlunterlagen ausgeschlossen ist.
        \item Die Wählenden geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie ihre Entscheidung auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich machen. Der Wahlausschuss trifft Vorkehrungen, dass die Wählenden den Stimmzettel im Wahllokal unbeobachtet kennzeichnen können.
        \item Wird die Wahlhandlung unterbrochen, ist die Wahlurne zu verschließen und vor Missbrauch geschützt aufzubewahren.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Briefwahl}\label{Briefwahl}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Stimmabgabe ist auch durch Briefwahl möglich. Sollen die Briefwahlunterlagen dem/der Wahlberechtigten vor der Wahl ausgehändigt oder übersandt werden, muss bis spätestens vier (4) Werktage vor der Wahl ein Antrag beim Wahlausschuss eingegangen sein. Bei der Übersendung oder Aushändigung der Briefwahlunterlagen gilt §16.2 entsprechend.
        \item Wahlberechtigte, deren Unterlagen für die Briefwahl übersandt wurden, können gegen Abgabe des Wahlscheins auch am Wahltermin in der allgemeinen Stimmabgabe nach §16.1-16.4 teilnehmen.
        \item Die Anforderungen an die Briefwahlunterlagen sowie die Durchführung der Briefwahl, insbesondere auch Gründe für die Zurückweisung von Wahlbriefen haben §17 der \enquote{Rahmenwahlordnung der Studierendenschaft der Universität Potsdam} zu entsprechen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses}\label{Wahlergebnis}
    \begin{absatzliste}
        \item Zur Ermittlung des Wahlergebnisses werden unverzüglich nach Schließung der Wahllokale zentral an einem Ort die Stimmzettel den Wahlurnen entnommen und gezählt. Ihre Zahl ist mit der Zahl der während des Wahlgangs vermerkten Stimmabgaben zu vergleichen. In der Wahlniederschrift ist festzuhalten, wenn die Zahlen nicht übereinstimmen. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet öffentlich statt.
        \item Ungültig sind Stimmzettel,
        \begin{subabsatzliste}
        \item die nicht gekennzeichnet sind oder den Willen der Wählenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen,
        \item bei denen mehr als acht (8) Kandidierende angekreuzt sind,
        \item die andere als für die Wahl erforderliche Vermerke enthalten,
        \item die durchgestrichen oder ganz durchgerissen sind oder
        \item die nicht den offiziellen Wahlzetteln entsprechen.
        \end{subabsatzliste}
        \item Bei Auszählung der Stimmen werden ermittelt
        \begin{subabsatzliste}
        \item die insgesamt abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmzettel,
        \item die Gesamtzahl der auf die einzelnen Kandidierenden entfallenen Stimmen,
        \end{subabsatzliste}
        \item Zur Feststellung des Wahlergebnisses werden ermittelt
        \begin{subabsatzliste}
        \item die Reihenfolge der Mitglieder und der Stellvertretenden,
        \item die Wahlbeteiligung.
        \end{subabsatzliste}
        \item Das festgestellte Ergebnis wird schnellstmöglich auf der Fachschaftswebseite bekanntgegeben. Dabei ist auf die Einspruchsfrist (§18) hinzuweisen.
        \item Die Wahl ist mit der Bekanntgabe des Ergebnisses unbeschadet eines Wahlprüfungsverfahrens gültig.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlniederschrift}\label{Wahlniederschrift}
    \begin{absatzliste}
        \item Über die Wahlhandlung und das Wahlergebnis ist eine Wahlniederschrift anzufertigen, die von den Mitgliedern des Wahlausschuss zu unterzeichnen ist. Die Wahlunterlagen werden bis zur Unanfechtbarkeit des Wahlergebnisses vom Wahlausschuss unter Verschluss aufbewahrt.
        \item Die Wahlniederschrift muss enthalten
        \begin{subabsatzliste}
        \item den Zeitpunkt der Eröffnung und der Schließung des Wahlganges,
        \item die Namen der bei der Durchführung der Wahl tätigen wahlhelfenden Personen,
        \item die Ergebnisse der Auszählung nach §18,
        \item Besonderheiten während der Stimmabgabe.
        \end{subabsatzliste}
        \item Das Wahlergebnis muss binnen sieben (7) Tagen auf der Fachschaftswebseite und per Rundmail an die Kandidierenden öffentlich gemacht werden.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Wahlprüfung und Wiederholung der Wahl}\label{Wahlprüfung}
    \begin{absatzliste}
        \item Gegen die Gültigkeit kann bis um 15.00 Uhr des 14. Tages nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich beim Wahlausschuss Einspruch erhoben werden. Der Wahlausschuss kann von Amtswegen eine Wahlprüfung einleiten.
        \item Einspruchsberechtigt sind alle Wahlberechtigten. Der Einspruch ist nur mit der Begründung zulässig, dass
        \begin{subabsatzliste}
        \item das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sei,
        \item gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden seien, deren Zahl das Ergebnis der Wahl verändere oder
        \item Vorschriften dieser Wahlordnung verletzt worden seien, wodurch das Ergebnis der Wahl beeinflusst sei.
        \end{subabsatzliste}
        \item Über Einsprüche entscheidet der Wahlausschuss. Beabsichtigt der Wahlausschuss, einem Wahleinspruch stattzugeben, hat er diejenigen anzuhören und am Verfahren zubeteiligen, die als Gewählte betroffen sein können.
        \item Erklärt der Wahlausschuss eine Wahl insgesamt oder zu Teilen für ungültig, so ist sie in dem erforderlichen Umfang zu wiederholen.
        \item Bei der Wiederholung der Wahl ist nach denselben Wahlvorschlägen und aufgrund desselben Wahlberechtigtenverzeichnisses wie bei der für ungültig erklärten Wahl zu wählen, wenn die Wiederholung in demselben Semester wie die erste Wahl stattfindet; ansonsten ist die Wahl mit verkürzten, öffentlich bekannt zu gebenden Fristen nach den allgemeinen Vorschriften dieser Wahlordnung durchzuführen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{Amtszeit}\label{Amtszeit}
    \begin{absatzliste}
        \item Die Amtszeit eines Fachschaftsrates beginnt mit seiner konstituierenden Sitzung, und endet spätestens nach 14 Monaten nach seiner Konstituierung, oder aber mit der Konstituierung eines neuen Fachschaftsrates.
        \item Besteht ein Fachschaftsrat aus weniger als sechs (6) Mitgliedern, verkürzt sich seine maximale Amtszeit um sechs (6) Monate.
        \item Ist bei Ablauf einer Amtszeit noch kein neues Mitglied gewählt, so übt das bisherige Mitglied sein Amt weiter aus. Die Amtszeit des neuen Mitglieds beginnt in diesem Falle am Tage der Veröffentlichung der Wahlergebnisse.
        \item Ein gewähltes Mitglied kann während der Amtszeit des Fachschaftsrats unter Angabe der Beweggründe um Entbindung von seinem Mandat bitten. Über eine Entlastung des Mitglieds entscheidet dann der Fachschaftsrat durch Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Im Falle des Ausscheidens rückt gegebenenfalls unter Berücksichtigung von §3.2 der Stellvertretende mit den meisten Stimmen automatisch nach. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Für FinanzreferentInnen findet §11.1 der Satzung des FSR MaPhy Anwendung. 
        \item  Die Vollversammlung ist berechtigt Mitglieder des Fachschaftsrates Mathematik und Physik, aufgrund groben Fehlverhaltens innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit (2/3) abzuwählen. Das stellvertretende Mitglied mit den meisten Stimmen rückt in diesem Fall als ordentliches Mitglied nach. Der Antrag zur Abwahl eines Mitglieds des FSRs ist mindestens zwei (2) Wochen vor der Vollversammlung von mindestens zehn (10) Studierenden aus der Fachschaft Mathematik und Physik unter Benennung von Gründen zu beantragen.
    \end{absatzliste}
 
    \subsection{In-Kraft-Treten}\label{In-Kraft-Treten}
    Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer universitätsöffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
 
    \end{document}
 

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fsr satzung

  • Zuletzt geändert: vor 9 Monaten
  • von Soenke Beier