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Einladung zur Vollversammlung am 21.11.2019

Tagesordnung

NAME

Leitung:
Protokollierende:
Das Protokoll der Vollversammlung werdet ihr unter Protokoll zur Vollversammlung vom 21.11.2019 finden.

Änderungsvorschläge für die Satzung, die auf der Vollversammlung besprochen werden

Paragraph 5.1

Derzeitiger Inhalt

Änderungsvorschlag

Paragraph 10.3

Derzeitiger Inhalt

Änderungsvorschlag

Änderungsvorschläge für die Wahlordnung, die auf der Vollversammlung besprochen werden

Paragraph 7

Derzeitiger Inhalt

Änderungsvorschlag 1

Änderungsvorschlag 2

Begründung: Es wird somit versucht sicher zu stellen, dass nur MitgliederInnen gewählt werden, die die Mehrheit der Fachschaft Mathematik/Physik vertreten.

Änderungvorschlag 3

Der Durchschnitt der letzten Jahre zeigt, dass der Kandidierende mit den niedrigsten Stimmen lediglich 3% dieser auf sich vereinen konnte. Eine niedrigere Hürde als 5% empfiehlt sich daher nicht, weil erwartet werden kann, dass jeder Kandidat mindesten 3% der Stimmen erhalten wird. Das Ziel einer ordentlichen Wahl ist dadurch nicht gewährleistet.

Paragraph 21 Absatz 5

In den letzten Jahren hat sich die Fachschaft durch einzelne Mitglieder nicht vertreten gefühlt und es wurde durch einzelne Mitglieder auch Handlungsunfähigkeit durch Beschlussunfähigkeit hervorgerufen, da diese sich absichtlich von der Sitzung fernhielten. Es wurden ihnen wichtige Informationen wie Finanzen vorenthalten und Geld wurde über einen längeren Zeitraum nicht zurückbezahlt. Da es bisher nur die Möglichkeit der Neuwahlerzwingung für die Vollversammlung gibt, soll das konstruktive Misstrauensvotum eine Möglichkeit sein, einem einzelnen Mitglied des Fachschaftsrates das Misstrauen auszusprechen. Um einen Missbrauch dieses Misstrauensvotums aus z.B. subjektiven Problemen mit der Person vorzubeugen, muss der Antrag von 10 Personen unterstützt werden, zwei Wochen vor der Vollversammlung eingereicht und schwerwiegende Gründe, die mit der aktuellen Legislaturperiode zu tun haben, angegeben werden.

Paragraph 7.2

Der Paragraph 7.2 stellt einen Widerspruch zum Paragraphen 7.3 dar, welcher den FSR verpflichet, die Sitzungen öffentlich stattfinden zu lassen. Die Fachschaft kann jedoch den Termin nicht wahrnehmen, wenn dieser ihnen nicht zugänglich gemacht wird. Weiterhin kann damit auch nicht nachgewiesen werden, dass der FSR sich fristgemäß einlädt.

Paragraph 18.2b

Derzeitiger Inhalt

Paragraph 10.1

Paragraph 8.2

fsr sitzung einladung