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Beschreibung der Hochschulgremien

Hier findet ihr eine kleine Übersicht der Hochschulgremien, in denen auch Studenten ein Mitspracherecht haben. Dabei kann jeder Student sich in die Hochschulgremien wählen lassen. Wenn ihr also Lust auf etwas Hochschulpolitik habt, dann lasst euch bei den nächsten Wahlen in eines der Gremien wählen!!

Die Prüfungsausschüsse sind z. B. zuständig für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, die Gewährung von Nachteilsausgleichen, die Entscheidung über Anträge über die Anwendung der Ordnung für den jeweiligen Studiengang und die Veröffentlichung der Modulhandbücher.
Die Prüfungsausschüsse Mathe und Physik tagen 1-2 Mal im Semester. Als Student hat man dort die Aufgabe bei den Diskussionen darauf zu achten, dass die Interessen des Studenten auch aus studentischer Sicht beachtet werden.
Themen sind beispielsweise Anträge auf Zulassung von Nachprüfungen, Bewerbungen, Diplom-, Master-Arbeiten und Anerkennungen von Leistungen bei Studienortwechsel.

In der Studienkommission hat man als studentischer Vertreter die Aufgabe, die Interessen der Studierenden zu vertreten und bei Entscheidungen darauf zu achten, dass auch die Sicht der Studenten berücksichtigt wird. Die Studienkommission hat z.B. folgende Aufgaben:

  • Entwicklung von Entscheidungsvorlagen für den Fakultätsrat
  • Initiierung von Evaluationen
  • Erarbeitung neuer Studienprogramme
  • Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Programme

Der Institutsrat Mathe tagt in regelmäßigen Abständen und wir als Studenten haben mit 2 Stimmen auch ein Mitspracherecht. Dazu sollte man sich dafür interessieren, was das Institut so angeht und mit den Dozenten reden können. Es ist normal, dass man viel diskutiert und dabei auch immer gerne die Meinung der Studenten beachtet.
Der Institutsrat Physik hat im Gegensatz zu dem Institutsrat Mathe nicht so einen großen Stellenwert. Er trifft sich meistens nur einmal im Geschäftsjahr. Dabei werden der Institutsleiter und sein Stellvertreter gewählt. Ansonsten werden Berichte vorgetragen und es wird über einige aktuelle Punkte diskutiert bzw. informiert. Auch hier haben zwei Vertreter der Studenten ein Stimmrecht.

Die Versammlung der Fachschaften ist ein Koordinierungsgremium der Fachschaften der Universität Potsdam und trifft sich in der Vorlesungszeit einmal im Monat. Jede Fachschaft entsendet Vertreter/innen und hat eine Stimme. Einmal im Jahr gibt es die Finanz-VeFa. Dort wird der Finanzschlüssel beschlossen. Bei dieser Abstimmung gilt die Formel von einem/r Vertreter/in pro angefangenen 500 Fachschaftsmitgliedern.

Das Studierendenparlament ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Zu seinen Aufgaben gehören u.a.:

  • Beratung über hochschulpolitische Probleme und Beschlussfassung über die grundlegenden Richtlinien der Arbeit der studentischen Selbstverwaltung
  • Festlegung der Referate und Wahl der Referentinnen und Referenten des AStA sowie deren Kontrolle
  • Beschlussfassung über die Höhe der Studierendenbeiträge
  • Beschlussfassung über den Haushalt der Studierendenschaft
  • Wahl von Mitgliedern in universitären Gremien und Gremien des Studentenwerkes, sofern sie nicht durch Urwahl gewählt werden
  • Änderung der Satzung der Studierendenschaft
  • Beschluss über die Mitgliedschaft der Studierendenschaft in studentischen Organisationen sowie über die Partnerschaft mit anderen Studierendenschaften

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kümmert sich um die Anliegen der Studierenden gegenüber der Universitätsleitung und der Landesregierung. Er formuliert Eure Interessen vor der Öffentlichkeit und vor der Politik. Auch stellt er Serviceangebote auf die Beine die sich jede*r Studierende leisten kann oder gar nicht mehr leisten muss, da sie kostenlos sind.

Der Fakultätsrat ist das höchste beschlussfassende Gremium der Fakultät. Als Studenten haben wir dort mit 2 Vertretern ebenfalls Mitsprache- und Stimmrecht. Die Aufgaben umfassen:

  • den Erlass von Satzungen der Fakultät
  • die Entscheidungen über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät
  • die Entscheidungen über Berufungsvorschläge
  • die Entscheidungen über Habilitationen
  • die Stellungnahmen zur Bewährung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
  • die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung in der Fakultät
  • die Aufsicht über die Dekanin oder den Dekan sowie die Wahl und Abwahl der Dekanin oder des Dekans und ihrer oder seiner Vertretung
  • die Wahl und Abwahl der Studiendekanin oder des Studiendekans
  • die Entscheidung über die Einrichtung und Zusammensetzung des Dekanats
  • Zuletzt geändert: vor 4 Jahren
  • von lukas